Aufgabensprektrum als KEB-Beauftragter/e

Aufgabensprektrum

Sie sind ...
... primärer Ansprechpartner*in für die KEB

Für die KEB sind Sie der/die primäre Ansprechpartner*in Ihrer Pfarrei, Ihres jeweiligen Verbandes oder Ihrer jeweiligen Mitgliedseinrichtung, die Sie vertreten. Alle Informations- und Rundschreiben der KEB schicken wir deshalb an Sie.
Sie melden an die KEB die Veranstaltungsangebote, die Sie im Rahmen von Erwachsenenbildung durchführen. Sie können dies mit dem Formular "Veranstaltungsmeldung" machen oder uns Ihr Programm mit allen notwendigen Informationen (Ort, Zeit, Referent, Thema, kurze Beschreibung des Themas usw.) per mail, Fax oder Post schicken. Wir nehmen das dann auf die Homepage der KEB im Landkreis Kelheim. Diese vorherige Meldung ist Voraussetzung für eine spätere Bezuschussung.
Nach den Veranstaltungen reichen Sie mithilfe des „<link file:10778 download internal link in current>Verwendungsnachweises" Ihren Zuschussantrag bei uns ein oder geben die Daten für eine
„Veranstaltung ohne Kosten/ohne Abrechnung" weiter

Sie planen…
... das Bildungsprogramm 

Im Idealfall planen Sie möglichst gemeinsam mit Gruppen und Verbänden Ihrer Pfarrei das Bildungsprogramm. Hilfreich kann es sein, wenn Sie dazu einen "Sachausschuss Erwachsenenbildung" anregen, in dem Mitglieder aller kirchlichen Verbände und Gruppen vertreten sind. Koordinieren Sie dabei die Termine und Themen, damit nicht verschiedene Veranstalter Ähnliches anbieten. Regen Sie darüber hinaus auch eine Kooperation der Verbände bei den Veranstaltungen an.
Alle Veranstaltungen müssen offen ausgeschrieben sein und laden alle Interessierten ein. Berücksichtigen Sie dabei bestimmte Zielgruppen (z.B. Eltern von Kindergartenkindern, junge Erwachsene, Senioren u.a.).
Bitte informieren Sie den Pfarrgemeinderat regelmäßig über Ihre Planungen. Suchen Sie auch die Zusammenarbeit genauso wie mit außerkirchlichen Gruppen (Kindergarten, Selbsthilfegruppen, ortsansässigen Vereinen etc.).

Sie gewinnen …
... Referent*nnen 

Auf der Suche nach geeigneten Referenten*innen zu Ihren geplanten Themen erhalten Sie Hilfe z.B. in der diözesanen Referenten-/Themen-Datenbank   oder in den regelmäßigen Schreiben der KEB-Geschäftsstelle. Gerne können sie auch bei der Geschäftsstelle anfragen.  in Rücksprache mit . Folgende Absprachen mit den Referent*innen nötig: Termin, Ort und Zeit, Thema, Zielsetzung und Methoden, evtl. Pressevorbericht, benötigte Medien, Honorar…

Sie machen …
... Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Werben Sie für die Veranstaltungen auf verschiedenen Ebenen: Presse, Pfarrbrief, Plakate, Handzettel, persönliches Ansprechen von möglicherweise Interessierten, eigene Homepage, SocialMedia. Ihre KEB unterstützt Sie dabei gerne. Die Pressemeldungen sollten immer mit dem Zusatz "in Zusammenarbeit mit der KEB" versehen sein.

Sie bereiten …
…Veranstaltungen vor und führen diese durch 

Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Kursen, Bildungsfahrten, etc.) kann es notwendig sein, dass Sie die Anmeldung der Teilnehmenden entgegennehmen.
Sie erheben die Teilnahmegebühren (je nach zu erwartenden Unkosten) oder bitten um eine freiwillige Spende am Ende der Veranstaltungen.
Vereinbaren Sie bitte einige Tage vor der Veranstaltung, welche Medien (Beamer, o.ä.) der/die Referent*in benötigt.
Bei Tages- und Wochenendseminaren erstellen Sie bitte eine
Teilnehmer*innenlistemit Unterschrift.
Bereiten Sie die Begrüßung/Gesprächsleitung vor oder delegieren Sie diese an jemanden, der/die mit dem Thema der Veranstaltung vertraut ist.
Füllen Sie nach der Veranstaltung mit dem/der Referenten/-in die
Referentenquittungaus. Lassen Sie sich die Bankverbindung geben, wo das Honorar hin überwiesen werden soll. Falls nur Fahrtkosten entstehen, können Sie das Formular "Fahrtkosten" verwenden.

So rechnen Sie…
... Ihre Veranstaltung ab 

Bitte füllen Sie nach der Veranstaltung den <link file:10778 download internal link in current>Verwendungsnachweis zur Abrechnung aus. Stellen Sie auch die dazugehörigen Unterlagen zusammen: Den Verwendungsnachweis und die <link file:7216 download internal link in current>Honorarquittungen (bar) oder die Referentenbestätigung zum Überweisen des Honorars. Alle sonstige Belege (Spesen, eigene Unkosten, etc.). Eine Teilnehmer*innenliste(bei Tages- und Wochenendseminaren und bei längerfristigen Kursen). Einen Öffentlichkeitsnachweis (Pfarrbrief, Pressevorankündigung, o.ä.). Der Öffentlichkeitsnachweis ist nicht notwendig, wenn die Veranstaltung rechtzeitig vor der Durchführung bereits der KEB gemeldet wurde. Erfassen Sie bitte auch auf dem gesonderten Formular „Veranstaltungen, die keine Kosten verursacht haben". Dies sind z.B. Bildungsveranstaltungen, bei denen kein Referentenhonorar angefallen ist.

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