Was ist KEB im allgemeinen?
Grundlage für die staatliche Förderung ist dabei das “Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern” (kurz: EbFöG) aus dem Jahre 1974, das zum 1.1.2019 novelliert wurde. Diesem Gesetz sind alle Träger der Erwachsenenbildung, sei es Volkshochschule oder KEB gleichermaßen unterworfen. Es regelt, welche Veranstaltungen von den regionalen KEBs finanziell gefördert werden dürfen und somit für die Statistik berücksichtigungsfähig sind und welche nicht. Ab 1.1.2019 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die diesen Punkt betreffenden Fragen im Wesentlichen aus dem alten Gesetz übernommen hat. Sobald die Durchführungsbestimmungen vorliegen und sich Änderungen ergeben, wird diese Seite aktualisiert.
Die KEB im Landkreis Kelheim ist es natürlich nicht verboten, auch Bildungsveranstaltungen anzubieten, die nicht in das Raster der staatlichen Förderung passen, aber für das geistige Leben in Pfarreien oder Verbänden für wichtig erachtet werden. Dafür können wir zwar keine staatliche Förderung beanspruchen, aber dank der Teilnehmerbeiträge, der Mitgliedbeiträge der Pfarreien und eines pauschalen Zuschusses der Diözesanstelle unterstützen wir gerne auch solche Veranstaltungen! Wer eine zündende Idee hat, bitte Kontakt aufnehmen, dann suchen wir ein Möglichkeit zur Unterstützung!
Als Erwachsenenbildung gelten
alle offenen BILDUNGsveranstaltungen für ERWACHSENE
Offenheit = für jeden/jede zugänglich (d.h. nicht nur für Mitglieder) deshalb: öffentliche Ankündigung
Bildung = pädagogische Leistung in Form von Information, Diskussion, Anleitung, Hinführung, Impulsen etc.
Erwachsene = alle Personen, die das 15.Lebensjahr vollendet haben
Bildungsveranstaltungen sind beispielsweise
Vorträge
Bastel-und Kreativkurse
die keine Hobbypflege sind, sondern die
die der Einführung in die Thematik und dem Erlernen von neuen Grundfertigkeiten dienen
Bildpräsentationen und Filmvorführungen
mit Einführung und Nachgespräch
Kochkurse
die nicht nur der Hobbypflege dienen, sondern
die mithilfe einer Referentin/eines Referentin dem Erlernen von Zubereitungsmöglichkeiten dienen, zum gesunden oder ökologischen Kochen beitragen oder die Küche eines Landes mit Informationen zu dessen Kultur verbinden.
Fahrten mit Führungen
Kirchenführungen
Durchführung durch eine geeignete Lehrkraft (Führerin/Führer), die nachweisbar spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten hat, die zur Durchführung von Kirchenführungen als Erwachsenenbildungsveranstaltungen besonders qualifizieren
mindestens 45 Minuten Dauer