Was ist im Sinn des Gesetzes nicht zuschussfähig?

Nicht zuschussfähig sind alle Veranstaltungen die

- nicht öffentlich sind

- oder keine Erwachsenenbildung beinhalten

das sind z.B. Muttertagsfeiern, Gremiensitzungen wie Vorstands- oder Hautausschusssitzungen, Faschingsfeiern.

Am einfachsten ist es, wenn sie bei uns in der Geschäftsstelle nachfragen, wenn sie nicht sicher sind. Bei der Meldung von Veranstaltungen mit dem Jahres- oder Halbjahresprogramm brauchen Sie nichts herausstreichen. Wir von der KEB entscheiden dann, was wir als Erwachsenenbildungsveranstaltung auf die Homepage nehmen und was wir für die Statistik verwenden und was nicht. Auch in diesem Fall bei Fragen wegen Zuschussmöglichkeiten bitte kurz Kontakt aufnehmen.

 

 

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