Richtlinien für Bezuschussung

Richtlinien für Bezuschussung

1. Grundsätzliches

Flyer mit den Richtlinien Das ReferentInnen-Honorar ist vor Ort frei zu vereinbaren. Als Orientierungsgröße kann ein Honorar von 60,– € / Doppelstunde dienen (1 DST = 90 Minuten).
Für die Bezuschussung werden nur ReferentInnenkosten berücksichtigt, d. h. Honorar, Fahrtkosten, Spesen, Geschenke.
Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch einen Verwendungsnachweis mit
<link file:3661 download internal link in current>Referentenquittung und sonstigen Belegen belegt werden. Die betreffenden Formulare können Sie von der hierherunterladen

2. Zuschusshöhe 

30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträgen)

15,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei fortlaufenden Kursen

15,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Bildungsfahrten für Führungen

3. Besondere Inhalte und Themen

Wenn es die Finanzlage der KEB im Landkreis Kelheim  zulässt, können für profilierte Bildungsveranstaltungen der Pfarrgemeinden bis zu 100% des Defizits von der KEB im Landkreis Kelheim  übernommen werden. Sprechen Sie auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit uns! Dann können wir einen Sonderzuschuss vereinbaren.

Für alle Halbtages-, Tages- bzw. Wochenendseminare können max. 5 DST/Tag angesetzt werden, also max. 150,– €/Tag als Zuschuss.  

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung können max. 6 DST/Tag für ReferentInnenkosten angesetzt werden, also 180,– €/Tag als Zuschuss.

Bildungswochenenden für Familien mit Kindern können zusätzlich aus dem Familienfond der Diözese gefördert werden. Informationen erteilt der Bischöfliche Beauftragte für Erwachsenenbildung der Diözese unter der Telefon: 09402 / 93 54 21 bzw. Email: wolfgang.stoeckl(at)bistum-regensburg.de

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