Information
Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, können Unterstützung im Alltag durch registrierte, ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erhalten. Dazu gehören z. B. Begleitungen, gemeinsame Aktivitäten, Hilfe im Haushalt oder Unterstützung bei der Organisation des Pflegealltags. Die Unterstützung kann regelmäßig oder flexibel erfolgen.
Durch die Registrierung können die Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden. Dieser beträgt ab Pflegegrad 1 monatlich 131 € (§ 45b SGB XI).
Voraussetzungen für die Registrierung:
- Mindestalter 16 Jahre (bei Minderjährigen mit Zustimmung der Sorgeberechtigten)
- Keine häusliche Gemeinschaft mit der unterstützten Person
- Kein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis bis zum 2. Grad
- Ggf. Teilnahme an einer kostenfreien achtstündigen Schulung, sofern keine passende Qualifikation vorliegt
- Unterstützung von maximal drei Personen mit Pflegegrad pro Monat
- Aufwandsentschädigung deutlich unter dem tätigkeitsbezogenen Mindestlohn
- Ausreichender Versicherungs- und Unfallschutz
Die Registrierung ist online oder postalisch möglich. Weitere Informationen, Unterlagen und die Registrierung finden Sie unter www.einzelperson-bayern.de.
Referent:
Christian Gabler
| Veranstaltungsnr. | 5-28560 |
| Datum | Di 08.09.2026, 9.30 - 16.30 Uhr |
| Ort | Landratsamt Kelheim (Großer Sitzungssaal), Donaupark 12, 93309 Kelheim |
| Gebühr | kostenfrei |
| Hinweis: | Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! |
| Anmeldung | Anmeldung: christian.gabler@landkreis-kelheim.de bei Christian Gabler Stabsstellenleiter im Landratsamt Kelheim Bereich Gleichstellung, Senioren und Demographie Tel.: 09441 207-1040 |